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Vorsicht vor Zecken
Das Emsland ist inzwischen FSME-Endemiegebiet.
Trat das durch Zecken übertragene FSME-Virus bisher hauptsächlich nur in bestimmten Regionen, sogenannten Endemiegebieten (in Deutschland vor allem in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen) auf, so weiten sich diese Gebiete durch die zunehmend warme Witterung immer weiter nach Norden aus. Zu beachten ist dabei auch, dass die Zecken ganzjährig aktiv sind.
Das jüngste Endemiegebiet ist inzwischen auch das Emsland. Vor diesem Hintergrund ist es für Arbeitgeber wichtig, dies in Form einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, wenn ihre Mitarbeitenden in einem Endemiegebiet aktiv draußen bzw. in der Natur tätig sind. Denn, gegen FSME kann geimpft werden!
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. In vielen Fällen wird sich nach dieser Verordnung für bestimmte Berufsgruppen, Tätigkeiten und Expositionsbedingungen eine Pflichtvorsorge ergeben. Dabei hat der Arbeitgeber zu veranlassen, dass in Endemiegebieten nach entsprechender ärztlicher Beratung ein Impfangebot (FSME) unterbreitet wird.
Es gibt keine ursächliche Therapie gegen FSME. Ist diese einmal ausgebrochen, kann nur noch versucht werden, die Symptome zu lindern. Es ist daher besonders wichtig, Infektionen von vornherein zu verhindern. Körperbedeckende, geschlossene Kleidung mindert das Risiko von Zeckenstichen. Helle Kleidung lässt sich zudem leichter nach Zecken absuchen. Nach dem Aufenthalt an risikobehafteten Orten sollte aber auch der Körper möglichst rasch abgesucht werden. Sollte es zu einem Stich gekommen sein, müssen die Zecken möglichst schnell entfernt werden. Auch Zeckenschutzmittel sind nur begrenzt wirksam und können unter Umständen mit Gesundheitsrisiken verbunden sein.
Bei Anzeichen einer Erkrankung oder anhaltenden Beschwerden sollte rasch ein Arzt aufgesucht und der Verdacht auf FSME oder aber Borreliose mitgeteilt werden. Dazu der Hinweis: Gegen eine Borreliose kann nicht geimpft werden.
Sprechen Sie bei draußen in Endemiegebieten anstehenden Tätigkeiten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge mit ihren Mitarbeitenden, mit Ihrem Arbeitgeber oder Betriebsarzt.