
© klimkin/Pixabay
Land unterstützt Betriebe mit 300 Millionen Euro
Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022.
Die Antragsstellung ist vom 23. Februar bis Ende März 2023 möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, dass Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.
Auf einen Blick
- Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen, mindestens 2.400 Euro, maximal 500.000 Euro.
- Die Antragstellung ist ab dem 23. Februar 2023 möglich.
- Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitende) mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung
- Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn
- die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.
- der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30. November 2022 unter dem verfügbaren Bestand am 01. Juli 2022 gelegen hat.
- Gefördert werden 80% der über eine Verdoppellung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeitraum Juli bis Dezember 2022 zu 2021.
So läuft der Antrag
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen bis zum 31. März 2023 ausschließlich digital über das Kundenportal der NBank zu stellen. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
Vorab können Sie gerne einen Fördercheck durchführen, um zu prüfen ob Sie förderfähig sind.