
Bei der Veranstaltung „Neues aus dem Steuerrecht“ waren dabei (von links) Andree Kühnel (BdH-Vorsitzender), die Steuerberater Kerstin Achterberg und Andreas Bartsch, Tina Lienemann (1. UfH-Vorsitzende) und Susanne Smid (2. UfH-Vorsitzende) ©UfH
Handwerk rüstet sich für Steuerreform
Zahlreiche Neuerungen betreffen die Abläufe im Unternehmen.
Ostfriesland. Da sich der deutsche Gesetzgeber beim Steuerrecht reformfreudig zeigt, müssen sich Steuerzahler zum Jahreswechsel wieder auf viele Änderungen einstellen. Auf Einladung der Steuerkanzlei Arndt & Bartsch in Esens rüsteten sich die Unternehmerfrauen des Handwerks (UfH) für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden sowie die Betriebswirte des Handwerks (BdH) Ostfriesland in einer gemeinsamen Veranstaltung.
Aktuell gibt es zahlreiche Vorhaben, die sich vor allem auf Unternehmen besonders auswirken. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gaben Steuerberater Andreas Bartsch und Steuerberaterin Kerstin Achterberg. Außerdem gingen sie auf die Dokumentationspflichten sowie die elektronische Buchführung ein. Die Experten verrieten, was es zu beachten gilt, wenn die Unternehmer ihre Büroabläufe digitalisieren wollen. Dazu zählt zum Beispiel, steuerrelevante Belege so aufzubewahren, dass sie unveränderbar oder Veränderungen nachvollziehbar sind. Auch neu: Ab dem kommenden Jahr dürfen die Mitarbeiter die Rechnungen, Gutschriften, Quittungen usw. unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Smartphone abfotografieren.
Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" wurde eine große Sammelreform auf den Weg gebracht. Dieses Vorhaben, auch bekannt unter dem Namen Jahressteuergesetz 2019, enthält zahlreiche Neuregelungen. Dabei steht, wie der Name verrät, die Förderung der Elektromobiliät im Fokus. Beispielsweise soll für rein elektrische Lieferfahrzeuge eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden. Außerdem gab es bereits für die Stromer in der Vergangenheit durch Reformen steuerliche Vorteile, deren Befristung auf 2030 verlängert wird. Diese Regelungen und weitere sind für Betriebe, die ihren Fuhrpark um E-Mobile erweitern wollen, besonders interessant.
Neben zahlreichen Punkten wie dem neuen Reisekostenrecht, der neuen Grundsteuerreform oder der steuerlichen Förderung von Mietwohnungsneubau gingen die Steuerberater auch auf das so genannte Bürokratieentlastungsgesetz III ein. Ab 2021 soll der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der bisherigen Zahler weitgehend abgeschafft werden. Auch das soll viele kleine und mittelständische Unternehmen finanziell entlasten.
Interessierte können sich den Vereinen anschließen. Neuzugänge sind willkommen. Informationen zu den Betriebswirten gibt es unter www.bdh-ostfriesland.de. Die Unternehmerfrauen sind auf der Webseite www.ufh-aurich-emden.de zu finden. Ansprechpartnerin ist die 1. Vorsitzende Tina Lienemann, erreichbar unter der Telefonnummer 04943 /912080 oder per E-Mail tina@lienemann-holtrop.de.
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