Um Mitarbeiter gut auf den Einsatz mit neuen Technologien vorzubereiten, können Betriebe die Schulungen vom Staat fördern lassen ©Aktion Modernes Handwerk

Mehr Geld für Weiterbildung

Der Staat bezuschusst Lehrgangskosten im Bereich Digitalisierung

Ostfriesland. Dachdecker, die lernen, Drohnen einzusetzen. Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, die wissen, wie sie modernste Hydraulik nutzen können. So beschreibt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, welche Perspektiven das neue Qualifizierungschancengesetz bietet. Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit überwiegend Weiterbildungen für Arbeitssuchende, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer gefördert. Das hat sich mit dem neuen Gesetz, welches im Dezember 2018 verabschiedet wurde, geändert. Um sich für den digitalen Arbeitsmarkt zu wappnen, werden jetzt auch Arbeitnehmer unterstützt, die mitten im Job stehen. Darauf weist die Handwerkskammer für Ostfriesland in einer Pressemitteilung hin.

Zwar bleiben Unternehmen und Beschäftigte auch weiterhin selbst verantwortlich für die Fortbildung, aber künftig übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass sie dazu dient, Beschäftigte für die sich wandelnde Arbeitswelt und den Umgang mit neuen Technologien fit zu machen. Die Höhe wird individuell festgelegt. Stellen Unternehmen ihre Arbeitnehmer während des Lehrgangs bei vollem Gehalt frei, gewährt die Agentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse. Grundsätzlich muss die Schulung außerhalb des Betriebes ablaufen und mehr als vier Wochen dauern.

Auch Berufsfelder, in denen Fachkräftemangel herrscht, können von den Fördertöpfen profitieren. Darunter fallen diverse Berufe etwa aus dem Bau-, Elektro- oder Metallgewerken, aber auch Friseure. Helfer, die in Handwerksbetrieben beschäftigt sind, können in ihren Unternehmen eine Umschulung angehen und bekommen weiterhin ihren Lohn. Die Betriebe erhalten für die Dauer finanzielle Unterstützung. Auch für eine Anpassungsqualifizierung können Gelder bewilligt werden. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer mit ausländischen Wurzeln seinen erlernten Beruf in Deutschland anerkennen lassen möchte, die Kriterien dafür aber zu stark abweichen.

Interessierte können sich kostenlos über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Er ist telefonisch unter der bundesweiten, gebührenfreien Hotline 0800 4 55 55 20 erreichbar. Für das Handwerk bietet das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Aurich ein breit gefächertes, zertifiziertes Kursangebot. Alle Lehrgänge sind unter dem Link https://www.hwk-aurich.de/weiterbildung/ zu finden. Auch die Mitarbeiter beraten zu Fragen rund um Chancen und Perspektiven im Handwerk; Telefon 04941 1797-0.

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