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Technische Entwicklung im Handwerk steuerlich fördern lassen
Online-Veranstaltung am 11. November 2021, von 17 bis 18 Uhr
Die Steuerliche Forschungszulage besteht seit dem 1. Januar 2020 zusätzlich, neben den bereits bekannten Fördermöglichkeiten im Handwerk für die Produkt-, Verfahrens- oder Prozessentwicklung.
Im Gegensatz zu den bekannten Verfahren kann hier auch nach Beendigung der Entwicklungen, rückwirkend eine bis zu 25%ige Förderung ausgeschüttet werden.
Mit dem neuen Förderinstrument können Unternehmen Steuervergünstigungen von bis zu einer halben Million Euro erhalten, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren – dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste schreibt.
Als Experte berichtet Herr Dr. Rainer Henking von der EURA Consult aus seinen vielfältigen Erfahrungen dazu und steht für Ihre individuellen Fragestellungen zur Verfügung. Dabei schöpft er aus Kenntnissen über mehr als 100 Unternehmen, die er auf dem Weg von der Idee bis zur Förderung begleitet hat.
Die Online-Veranstaltung findet im Rahmen des Technologie-Transfer-Netzwerkes Handwerk statt. Der Beauftragte für Technologie und Innovation der Handwerkskammer für Ostfriesland, Uwe Preschel, steht in diesem Rahmen für weitere Fördermöglichkeiten bspw. der Projektförderung Handwerk sowie zur Digitalisierung bereit.
Nähere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Förderprogramm erhalten Sie hier.