Klimafreundlich sanieren - nachhaltig und energieeffizient

Mittwoch, 28. Februar 2024, ab 17 Uhr.

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Thomas Harms Berater für Innovation und Technologie (BIT) Telefon 04941 1797-61 t.harms@hwk-aurich.de

Anforderungen und Förderung ab 2024

Der Bausektor steht derzeit vor zahlreichen Herausforderungen. Dabei ist im Bereich der Sanierung die Energieeffizienz nicht nur eine Anforderung an ein Gebäude, sondern auch der Schlüssel zu seiner Förderung.

Die Bundesregierung hat nun die Weichen gestellt, um neben dem Neubau auch die Sanierung von Gebäuden auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 auszurichten. In diesem Zuge ist der Einsatz von erneuerbaren Energien festgelegt worden. Einerseits wurde dazu das Gebäudeenergiegesetz GEG 2024 novelliert, andererseits wurde flankierend dazu die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG per 1. Januar 2024 vollständig überarbeitet.

Inhalte der Veranstaltung:

  • Welche gesetzlichen Anforderungen gelten ab 2024 für Sanierung und Neubau (GEG 2024)?
  • Welche Änderungen gibt es im BEG 2024?
  • Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei der Sanierung?
  • Praxisbeispiele

Im Rahmen dieser geänderten BEG-Förderung wurden die Anforderungen verändert und neue Förderbausteine geschaffen, die es vorher nicht gab. Neben den Anforderungen an die Energieeffizienz werden auch Nachhaltigkeitskriterien weiterentwickelt. Referent Peter Kröger vom Energieberatungsbüro Kröger GmbH & Co.KG Einblicke und Auskünfte über die anstehenden Veränderungen.

Flyer zur Veranstaltung (89,97 KB)