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Förderprogramme

Für den Start in die Selbstständigkeit gibt es zahlreiche Förderprogramme, die den Einstieg erleichtern können. Vom Darlehen über Gründerzuschüsse, bis hin zum Teilerlass des Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) stehen Ihnen je nach individuellen Ansprüchen verschiedene Programme zur Verfügung.

Darlehen

Die Basisförderung von Existenzgründungen erfolgt durch Darlehen, die sich neben ihrer Zinsgünstigkeit auch durch andere vorteilhafte Konditionen, wie Tilgungsfreijahre und Vorteile bei der Absicherung auszeichnen.

  • Als Partner des Mittelstands fördert die KfW Mittelstandsbank Existenzgründer u.a. durch Gewährung von Krediten, Nachrangdarlehen und Eigenkapital.

  • Bonität stärken, Investitionen anregen, Wirtschaftskraft entfalten - das sind die Ziele der NBank, der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen.

Zuschüsse zum Lebensunterhalt

  • Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den so genannten Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beantragen/erhalten.
     
  • Existenzgründer, die ihre Meisterausbildung mit dem so genannten Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister- BAföG) finanziert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehensteilerlass durch die KfW-Förderbank bekommen.

Investitionszuschüsse

Einzelbetriebliche Förderung durch die Landkreise und Städte

Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und investitionsvorbereitender Maßnahmen durch die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die Stadt Emden.
Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze können Zuwendungen an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer gewährt werden.

Gefördert werden je nach Richtlinie u.a. folgende Vorhaben:

  • Errichtung einer Betriebsstätte, Existenzgründungen sowie Betriebsübernahmen
  • Erweiterung einer Betriebsstätte
  • Änderung von Produktionsverfahren (Modernisierung, Rationalisierung und Diversifizierung)
  • Maßnahmen zur (überregionalen) Absatzförderung (z.B. Teilnahme an Messen, Erstellen von Marketingkonzepten, Erstellen einer Homepage)
  • Vorbereitung auf das Auslandsgeschäft (Strategiecoaching, Messen, Werbematerial, Sprachkurse)
  • Beratung zur Vorbereitung eines neuen (innovativen) Produktes oder Einführung bestehender Produkte auf einem neuen Markt
  • Konzepte und Maßnahmen in den Bereichen Energiemanagement, Energieeinsparung und regenerative Energien.

Die Förderfähigkeit der Investition, Zahl der zu erhaltenden/schaffenden Arbeitsplätze, Mindestinvestitionssummen, Fördersätze und Förderhöchstbeträge sind je nach Richtlinie unterschiedlich. Bitte lassen Sie sich vor Antragstellung von den Mitarbeitern der Landkreise bzw. der Stadt beraten.

Nähere Informationen, die Förderrichtlinien sowie Ansprechpartner finden Sie hier:

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Gefördert werden Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen sowie Existenzgründer, die ein Unternehmen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung aufbauen. Die Investition bzw. Gründung muss in Orten bis 10.000 Einwohner erfolgen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 35% der förderfähigen Kosten.

Sina Harms Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Telefon 04941176-226 sina.harms@arl-we.niedersachsen.de

Zuschüsse zu Beratungsleistungen

Bereits gegründete junge, kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten, die externe Beratungsdienstleistungen beanspruchen, die sich auf alle wirtschaftlichen und finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beziehen, können einen Zuschuss zu den Beratungskosten erhalten (Förderung unternehmerischen Know-hows).

Bürgschaften

Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, Sicherheiten stehen gerade Existenzgründern nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernehmen.

Beteiligungen

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren.

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Hinweis

Unter bestimmten Voraussetzungen können Existenzgründer die hier dargestellten Förderprogramme auch kombinieren mit Fördermöglichkeiten aus den Bereichen Innovation, Energie und Umwelt. Bitte informieren Sie sich auch auf diesen Internetseiten.