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Ausbildung im Handwerk
Wer sich für eine Ausbildung im Handwerk entscheidet, wird in einem modernen Arbeitsumfeld arbeiten. Handwerk ist Hightech! Handwerk bietet Herausforderungen auf hohem technischen Niveau. Handwerk steht für den sinnvollen Einsatz fortschrittlicher Technologien zur zeitgemäßen Aufgabenlösung für Umweltschutz, Energieeinsparung und hohes Qualitätsniveau in allen Bereichen.
Ausbildungsberatung
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich als Lehrling? Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus? Welche Arbeitszeiten sind vorgesehen?
Egal ob es sich um den betrieblichen Ausbildungsplan, die Berufsschule oder um Rechtsfragen handelt - bei allen Fragen rund um die Ausbildung sind die Ausbildungsberater der Handwerkskammer kompetente Ansprechpartner.
Die Ausbildungsberater informieren über Ausbildungsberufe, Ausbildungsinhalte und Ausbildungsanforderungen, über rechtliche und organisatorische Fragen sowie über Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten.
Duale Ausbildung
Die Ausbildung im Handwerk erfolgt im sogenannten „dualen Berufsausbildungssystem“, kurz im „dualen System“. Der Begriff „dual“ leitet sich aus dem lateinischen „dualis“ ab und bedeutet, dass die Ausbildung von zwei Partnern an zwei verschiedenen Lernorten durchgeführt wird: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Grundlage für die Ausbildung ist ein Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden. Der Vertrag regelt unter anderem die Ausbildungsinhalte, den Urlaub, die Vergütung und die Ausbildungsdauer.
Der Film zeigt, wie die Ausbildung abläuft und wie das duale System genau funktioniert.
Teilzeitausbildung für junge Menschen mit Verantwortung
Ein eigenes Kind, pflegebedürftige Angehörige oder eine eigene schwere Behinderung können eine qualifizierte Ausbildung oder Umschulung erschweren. Der zeitliche Aufwand für eine Ausbildung von circa 40 Stunden ist in aller Regel nicht zu leisten. Dann ist eine Ausbildung oder eine Umschulung in Teilzeit oft genau das Richtige.

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Voraussetzungen für eine Teilzeitausbildung
Teilzeitausbildung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann - als solches gilt Familienverantwortung. Es ist auch eine nachträgliche Änderung von Voll- in Teilzeitausbildung möglich. Ein gemeinsamer Antrag sollte vom Betrieb und der/dem Auszubildenden an die zuständige Handwerkskammer gestellt werden.
Eine Ausbildung in Teilzeit kann in allen betrieblichen Ausbildungsberufen durchgeführt werden.
Folgende Teilzeitmodelle sind möglich (§ 8 Berufsbildungsgesetz)
- Modell 1: die Regelausbildungsdauer bleibt unverändert, bei mindestens 25 Stunden
Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht in Vollzeit - Modell 2: die Regelausbildungszeit wird um ein Jahr verlängert, bei einer Arbeitszeit von
20 Stunden inklusive Berufsschulunterricht in Vollzeit
Ausbildungsverträge kommen in die Lehrlingsrolle
Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis der bestehenden Ausbildungsverhältnisse zu führen, die sogenannte Lehrlingsrolle. Alle Fragen zu den folgenden Themen beantwortet die Lehrlingsrolle:
- Eintragen, ändern und löschen von Berufsausbildungs-, Umschulungs- und Praktikantenverträgen
- Überprüfen der Inhalte hinsichtlich Lehrzeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub
- Überprüfen der Eintragungsvoraussetzungen
- Ausbildungsberechtigung
- Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Anrechnung von vorangegangenen Ausbildungszeiten und schulischen Abschlüssen
- Arbeitserlaubnis zur Ausbildung für Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union
- Eintragungsgebühren
- Ausbildungszahlen (Statistik)
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt die betriebliche Ausbildung in den Handwerksberufen durch praxisorientiertes Training in den Werkstätten des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer für Ostfriesland.
Die ÜLU gewährleistet trotz wachsender Spezialisierung der Betriebe und fortschreitenden technologischen Wandels für alle Lehrlinge des Handwerks
- die Vermittlung einer breiten Grundausbildung
- die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung zum Ausgleich für Spezialisierung
- die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren
und ist deshalb unverzichtbarer Pflichtbestandteil der handwerklichen Ausbildung. Die Kosten werden von den Betrieben getragen und durch Zuschüsse des Landes, des Bundes und der Europäischen Union ermäßigt.


Du kannst als Azubi die Welt entdecken

Du befindest dich in einer dualen Ausbildung oder hast diese gerade erfolgreich abgeschlossen? Du würdest gerne mal ins Ausland gehen und deine interkulturellen Kompetenzen und deine Fremdsprachenkenntnisse erweitern? Dann ist ein Auslandspraktikum genau das Richtige. Mach Dich fit für den Arbeitsmarkt und die Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft.
Die Mobiliätsberaterin Kristin Grundmann von der Handwerkskammer Oldenburg berät dich zu den Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes während und nach der Ausbildung und unterstützt Dich bei der Organisation, Durchführung und bei der Suche nach passenden Fördermitteln zur finanziellen Unterstützung. Du kannst Deinen Auslandsaufenthalt individuell gestalten oder an dem Programm teilnehmen:
- Mit „Sindbad“ nach Italien, Schweden, Spanien, Irland, UK oder Malta
Auslandspraktikum fest im Berufsbildungsgesetz verankert
Wusstest Du, dass es rechtlich möglich ist, bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland zu verbringen, wenn dies dem Ausbildungsziel dient? So ist es im Berufsbildungsgesetz (§ 2 Abs. 3 BBiG) verankert. Allerdings muss dein Ausbildungsbetrieb zustimmen, da das Auslandspraktikum ein im Ausland absolvierter Ausbildungsabschnitt ist und das Ausbildungsgehalt in dieser Zeit von deinem Betrieb weiter gezahlt wird.

Betriebliche Beratung zu Auslandspraktika in der beruflichen Bildung wird vom Bundesprogramm „Berufsbildung ohne Grenzen“ ermöglicht.