Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Handwerkskammer für Ostfriesland ist bemüht als öffentliche Stellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102, ihre Website www.hwk-aurich.de und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Niedersächsischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Handwerkskammer für Ostfriesland setzt die Assistenzsoftware Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH ein. Die Software ermöglicht es Website-Besucherinnen und -Besuchern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte aufzurufen. Über ein Symbol am rechten Bildschirmrand können die Einstellungen individuell vorgenommen werden.
Zum Funktionsumfang gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei
- Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseite (Template-Elemente)
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Grafiken
- In den Webauftritt eingebundene Bilder teils ohne Beschriftungen
- Fehlende Untertitel bei extern eingebundenen Videos
Die folgenden sind die Inhalte detailliert aufgeschlüsselt, die nicht barrierefrei sind, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf vielen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
- Auf einzelnen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1
- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
- Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
- Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
- Auf allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt. | WCAG: 1.3.1
- Auf mehreren Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
Begründung
- Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseite (Template-Elemente) sind noch nicht vollständig barrierefrei. Dies liegt daran, dass die Handwerkskammer für Ostfriesland an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller bundes- beziehungsweise landesweiten Handwerkskammern gebunden ist. Der gemeinsame IT-Dienstleister ist über die nicht-barrierefreien Inhalte informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit.
- Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
- Dokumente und Grafiken die von kammerexternen Organisationen bereitgestellt werden, sind u. U. nicht barrierefrei.
- Aufgrund der großen Anzahl an Bildern auf der Webseite in Pressemitteilungs-Archiven und ähnlichem konnten diese bislang noch nicht vollständig mit alternativen Texten beschriftet werden. Sie werden sukzessive angepasst.
Weiteres:
Leichte Sprache
Es steht eine Seite in „Leichter Sprache“ zur Verfügung, die sich in der Header-Navigation hinter dem Kontakt-Menüpunkt rechts befindet. Erklärt wird u.a., was Handwerk ist und welche Aufgaben die Handwerkammer hat.
Video in Gebärdensprache
Auf dieser Webseite steht ein Video in Deutscher Gebärdensprache (Erklärfilm mit und ohne Ton) bereit. Der Film erläutert die Aufgaben, mit denen sich die Handwerkskammer befasst. Dieses Video befindet sich in Menüpunk "Über uns" / "Information" / "Unser Film".
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7. Mai 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung bzw. wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen, dann freuen wir uns über Ihren Hinweis. Bitte geben Sie uns die genaue Webseite an und beschreiben uns mit kurzen Worten die Barriere.
Wiebke Feldmann Pressereferentin Telefon 04941 1797-20 w.feldmann@hwk-aurich.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel. 0511/120-4010
E-Mail schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de
Annetraud Grote Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Telefon 0511-120-4008 Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de