Ihre Talente können finanziell gefördert werden

Auf der Karriereleiter des Handwerks gibt es eine ganze Reihe von Förderinstrumenten, die Sie in Fort- und Weiterbildung sowie in der Existenzgründung weiterbringen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Möglichkeiten. Verschenken Sie kein Geld! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen.

Meister-Plus-Ebene

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist bares Geld wert! Wenn alle Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, bekommen Sie bis zu 75 Prozent der Gebühren für Ihre Fortbildung zurück. Dies umfasst Lehrgangs- als auch Prüfungsgebühren.

Es fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in oder Betriebswirt/in.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Sie können auch ein zweites Mal für ein weiteres Fortbildungsziel gefördert werden, wenn Sie die dafür notwendige Vorqualifikation erst durch den erfolgreichen Abschluss der ersten Maßnahme erlangt haben.

Ein Beispiel hierfür ist der Lehrgang zum/zur Geprüften Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung (HwO) nach einer bereits geförderten Meistervorbereitung und der erfolgreichen Meisterprüfung.

Eckdaten:

  • Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bestehend aus Zuschuss und Darlehen.
  • Teil- bzw. Vollerlass des Darlehens möglich.
  • Einkommens- und vermögensabhängige Förderung eines Unterhaltsbeitrages als Vollzuschuss.
  • Mindestdauer 400 Unterrichtsstunden.
  • Auch Fernlehrgänge bzw. mediengestützte Lehrgänge mit Präsenzphasen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.

Weitere Infos hier.

Zum Förderprogramm der NBank.

Zur Kursdatenbank des BBZ geht es hier.

Uwe Redenius Telefon 04941 1797-88 u.redenius@hwk-aurich.de

Das Aufstiegs-BAföG ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG, verankert.

Meister-Ebene: Fort- und Weiterbildung

Meisterprämie im Handwerk 4.000 Euro

Eckdaten:

  • Prämie in Höhe von 4.000 Euro.
  • Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk zwischen dem 1. September 2017 und dem 31. Dezember 2026.
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen.
  • Die Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.

Zum Förderprogramm der NBank.

Uwe Redenius Telefon 04941 1797-88 u.redenius@hwk-aurich.de

Meister-Ebene: Selbstständigkeit/Führungskraft

Meistergründungsprämie 10.000 Euro

Mit der Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge einen Zuschuss der NBank erhalten. Voraussetzung ist die Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes. 

Eckdaten:

  • Förderung der Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes.
  • Förderung in Höhe von 10.000 Euro.
  • Grundsätzlich spätestes Projektende am 31. Dezember 2029.

Zum Förderprogramm der NBank.

Lassen Sie sich von Julian Berghem beraten!

Julian Berghem Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 04941 1797-37 j.berghem@hwk-aurich.de

Berufsausbildung

Weiterbildungsstipendium 8.700 Euro

Gefördert werden können begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch die Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“, oder durch erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.

Für die Dauer von drei Jahren werden Zuschüsse bis insgesamt 8.700 Euro für die berufsbegleitende Weiterbildung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb) gezahlt.

Weitere Infos hier.

Bewerbungsunterlagen werden von der Handwerkskammer für Ostfriesland auf Anfrage ausgehändigt. Lassen Sie sich von Anita Friedrichs beraten!

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt Auszubildende, wenn er oder sie in einer eigenen Wohnung lebt und die Ausbildungsvergütung für die Lebensunterhaltungskosten nicht ausreicht. Die Agentur für Arbeit kann mit der BAB in bestimmten Fällen einen monatlichen Zuschuss zahlen.

Mehr Infos der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier.