Ihre Talente können finanziell gefördert werden
Auf der Karriereleiter des Handwerks gibt es eine ganze Reihe von Förderinstrumenten, die Sie in Fort- und Weiterbildung sowie in der Existenzgründung weiterbringen.
Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Möglichkeiten. Verschenken Sie kein Geld!
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen.

Meister-Plus-Ebene
Aufstiegs-BAföG 1 bis 2
Das Aufstiegs-BAföG ist bares Geld wert! Wenn alle Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, bekommen Sie bis zu 64 Prozent der Gebühren für Ihre Fortbildung zurück. Dies umfasst Lehrgangs- als auch Prüfungsgebühren.
Es fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie
Meister/in,Fachwirt/in, Techniker/in oderBetriebswirt/in.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Sie können auch ein zweites Mal für ein weiteres Fortbildungsziel gefördert werden, wenn Sie die dafür notwendige Vorqualifikation erst durch den erfolgreichen Abschluss der ersten Maßnahme erlangt haben.
Ein Beispiel hierfür ist der Lehrgang zum/zur Geprüften Betriebswirt/in nach der
Handwerksordnung (HwO) nach einer bereits geförderten Meistervorbereitung und der erfolgreichen Meisterprüfung.
Eckdaten:
- Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bestehend aus Zuschuss und Darlehen
- Teil- bzw. Vollerlass des Darlehens möglich
- Einkommens- und vermögensabhängige Förderung eines Unterhaltsbeitrages als Vollzuschuss
- Mindestdauer 400 Unterrichtsstunden
- Auch Fernlehrgänge bzw. mediengestützte Lehrgänge mit Präsenzphasen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig
Zum Förderprogramm der NBank
Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Zur Kursdatenbank des BBZ geht es hier
Lassen Sie sich von Johannes Best oder Brigitte Suhr beraten!
Das Aufstiegs-BAföG ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG, verankert.
Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)
Mit dem Programm werden Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen gefördert. Auch Betriebsinhaber/innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können einen Antrag stellen.
Eckdaten:
- Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
- Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
- Maximal 36 Monate Laufzeit
- Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023
- Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen
Zum Förderprogramm der NBank
Selbstständigkeit/Führungskraft
Meister-Ebene
Meistergründungsprämie 10.000 Euro
Mit der Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge einen Zuschuss der NBank erhalten. Voraussetzung ist die Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes.
Eckdaten:
- Förderung der Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes
- Förderung in Höhe von 10.000 Euro
- Antragsfrist für aktuelle Förderperiode ist am 31.09.2021 ausgelaufen
- Grundsätzlich spätestes Projektende am 30.06.2022
Zum Förderprogramm der NBank.
Lassen Sie sich von Julian Berghem beraten!
Meisterprämie im Handwerk 4.000 Euro
Eckdaten:
- Prämie in Höhe von 4.000 Euro
- Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk zwischen dem 01.09.2017 und dem 30.09.2023
- Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen
- Die Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Zum Förderprogramm der NBank
Berufsausbildung
Weiterbildungsstipendium 8.100 Euro
Gefördert werden können begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch die Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut", oder durch erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.
Für die Dauer von drei Jahren werden Zuschüsse bis insgesamt 8.100 Euro für die berufsbegleitende Weiterbildung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb) gezahlt.
Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
Bewerbungsunterlagen werden von der Handwerkskammer für Ostfriesland auf Anfrage ausgehändigt. Lassen Sie sich von Anita Friedrichs beraten!
Azubi-Ticket: Für nur einen Euro zum Betrieb
Das regionale Schüler- und Azubi-Ticket kommt – und zwar in ganz Niedersachsen. Voraussichtlich ab August 2022 können die kommunalen Träger des öffentlichen Personennahverkehrs Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden, unabhängig von ihrem Alter, ein regionales Ticket für monatlich 30 Euro im Jahresabonnement anbieten.
Weitere Informationen hier
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt Auszubildende, wenn er oder sie in einer eigenen Wohnung lebt und die Ausbildungsvergütung für die Lebensunterhaltungskosten nicht ausreicht. Die Agentur für Arbeit kann mit der BAB in bestimmten Fällen einen monatlichen Zuschuss zahlen.
Mehr Informationen der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier

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