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Der Meisterbrief – Mein Ziel!

Der Meisterbrief gilt als Qualitätssiegel für Produkte und Leistungen aus dem Handwerk. Sie erhalten durch die Meisterausbildung bei uns alle notwendigen Kenntnisse, um ein Unternehmen fachlich, betriebswirtschaftlich und pädagogisch leiten zu können. Mit dem Meistertitel sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz, können sich selbständig ein Unternehmen aufbauen, aber auch in einem bestehenden Betrieb in leitender Funktion als Meister tätig sein.

Der Weg zum Meister

Durch das Aufstiegs-BAföG ist die finanzielle Förderung der Meisterprüfung noch attraktiver geworden - auch die Prüfungsgebühren werden anteilig gefördert. >> mehr

Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile

Teil I:  praktische Prüfung (Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch sowie   Situationsaufgabe)
Teil II:  fachtheoretische Kenntnisse
Teil III: wirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Gisela Hillers Leiterin Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungswesen Telefon 04941 1797-33 g.hillers@hwk-aurich.de

Meisterausbildung in der Handwerkskammer

  • Elektrotechnikermeister
  • Feinwerkmechanikermeister
  • Friseurmeister
  • Installateur- und Heizungsbauermeister
  • Kraftfahrzeugtechnikermeister 
  • Maler- und Lackierermeister
  • Maurer- und Betonbauermeister
  • Metallbauermeister
  • Tischlermeister

In allen anderen Handwerken nehmen wir die Prüfungen in Teil III und Teil IV ab.

Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung wird gemäß § 49 der Handwerksordnung zugelassen:
"...wer eine Gesellenprüfung in dem Zulassungpflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, besitzt."

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Das Zulassungsverfahren wird von dem Meisterprüfungsausschuss durchgeführt, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung fachlich und örtlich zuständig ist.

Befreiungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung auf Grund anderer Fortbildungsprüfungen sind gemäß § 46 Handwerksordnung möglich. Sofern Sie z.B. bereits eine Ausbildereignungsprüfung (ADA-Schein) abgelegt haben, können Sie von Teil IV der Meisterprüfung befreit werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer."

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Der Meisterbrief - Der Weg nach oben

Die Meisterausbildung:

  • Ist eine sehr gute Weiterqualifizierung für Gesellen und Facharbeiter
  • Mit dem Meisterbrief ist der Aufstieg in die mittlere Führungsebene möglich
  • Meister sind Experten und Vorbilder. Sie geben Wissen weiter, bilden aus, entwickeln neue Produkte und moderne Produktionsverfahren
  • Der Abschluss ist gefragt und international anerkannt

Berufliche Aufstiegschancen mit dem Meisterbrief

Selbstständig – im eigenen Betrieb
Der Meisterbrief ist ein sicheres Fundament für Ihre Selbstständigkeit. Als Existenzgründer oder durch die Übernahme eines bestehenden Betriebes haben handwerkliche Meisterbetriebe eine wesentlich höhere Überlebensrate als Existenzgründungen in anderen Wirtschaftsbereichen. Ob Sie Ihr eigener Chef sind oder Verantwortung für Mitarbeiter und Ausbildung in einem Betrieb Ihrer Wahl übernehmen. Der Weg nach oben ist mit dem Meisterbrief offen: Neben der fachlichen Qualifikation verfügen Meister und Meisterinnen über eine gründliche Ausbildung in Unternehmensführung, Betriebswirtschaft und Arbeitspädagogik.

Weitere Möglichkeiten mit dem Meisterbrief:

  • Betriebsleiter in Handwerksunternehmen und Industriebetrieben
  • Ausbilder in einem Bildungsinstitut wie z.B. Praxisausbilder in Berufsbildungszentren der Handwerkskammern.
  • Praxislehrer in Berufsbildenden Schulen
  • Studium an Hochschule oder Fachhochschule in Niedersachsen

Schmuckversion des Meisterbriefes

Die Handwerkskammer für Ostfriesland bietet ihren Meistern an, ihre Urkunde in einer Schmuckversion zu erwerben. Es handelt sich um einen DIN A2 großen, eingerahmten Brief auf Elefantenhaut-Papier, der vom Präsidenten und Hauptgeschäftsführer unterzeichnet ist. Er wurde nach einem Meisterbrief der Handwerkskammer aus dem Jahr 1909 von der Künstlerin Yula Anders (Aurich) neu gestaltet. Alle wichtigen Angaben, wie Name, Gewerk und Prüfungsdatum sind vermerkt.

Gisela Hillers Leiterin Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungswesen Telefon 04941 1797-33 g.hillers@hwk-aurich.de

Der Schmuckbrief kann nicht nur von künftigen Meistern, sondern auch von allen Meistern, die in den zurückliegenden Jahren die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer für Ostfriesland bestanden haben, erworben werden. Die Kosten belaufen sich auf 250 Euro.

In Form eines Diamanten setzte Andreas Moor aus Emden sein Meisterstück um. ©HWK/W.Feldmann

Vorbereitungslehrgänge

Für die u.g. Meisterprüfungen bietet das BBZ der Handwerkskammer für Ostfriesland, in folgenden eintragungspflichtigen Berufen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung an.

Teil I und II: Fachtheorie und Fachpraxis

  Lehrgang Lehrgangsgebühren

1.

Maurer- und Betonbauermeister 6.350 Euro
2. Metallbauermeister 7.250 Euro
3. Feinwerkmechanikermeister 7.250 Euro
4. Installateur- und Heizungsbauermeister 6.750 Euro
5. Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil l 3.150 Euro
6. Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil ll 3.650 Euro
7. Elektrotechnikermeister 7.250 Euro
8. Tischlermeister 6.950 Euro
9. Maler- und Lackierermeister 6.250 Euro
10. Friseurmeister 6.200 Euro
     

Uwe Redenius Telefon 04941 1797-88 u.redenius@hwk-aurich.de

Teil III und IV: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen

für alle Berufe von A bis Z (Augenoptiker bis Zweiradmechaniker).
Lehrgangsgebühren: 2.150 Euro

Kosten der Meisterprüfung

Die Kosten für die Prüfung der einzelnen Teilbereiche betragen sich wie folgt.

TeilbereicheKosten
Teil I

Praktische Prüfung
(+evtl. zusätzliche Kosten für Material)
390 Euro

Teil II
Fachtheoretische Prüfung360 Euro
Teil IIIBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung
250 Euro
Teil IVBerufs- und arbeitspädagogische Prüfung200 Euro


Gisela Hillers Leiterin Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungswesen Telefon 04941 1797-33 g.hillers@hwk-aurich.de

Prüfungstermine

Ausbildereignungsprüfung: Monatlich (Termine auf Anfrage) 
Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung
Schriftlicher Prüfungsteil Unternehmensstrategie  25. Februar 2023     
Schriftlicher Prüfungsteil Unternehmensführung      3. Juni 2023
Schriftlicher Prüfungsteil Personalmanagement     23. September 2023
Schriftlicher Prüfungsteil Unternehmensführung   13. Januar 2024
Schriftlicher Prüfungsteil Personalmanagement        6. April 2024
Präsentation/Fachgespräch                                              auf Anfrage               
 
Geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung
Prüfungsteil I: auf Anfrage
Prüfungsteil II: 11.11.2023
Fachgespräche: 24.02.2023
 
Meisterprüfung Teil III
05.-06.12.2023
 
Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk 
Auf Anfrage
 
Meisterprüfung im Feinwerkmechanikerhandwerk
Auf Anfrage
 
Meisterprüfung im Metallbauerhandwerk
Auf Anfrage
 
Meisterprüfung im Friseurhandwerk
Auf Anfrage
 
Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk
Auf Anfrage
 
Meisterprüfung im Tischlerhandwerk
Teil II: 11.-12.07.2023

Teil I:
MP-Projekt, Fachgespräch: 28.08.-20.09.2023
Situationsaufgabe: 21.09.2023
 
Meisterprüfung im Elektrotechnikerhandwerk
Auf Anfrage
 
Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
Teil II: auf Anfrage
 
Fortbildungsprüfung: Kfz-Servicetechniker
Schriftliche Prüfung: 27.06.2023
Praktische Prüfung: 05.-12.09.2023
 

Angegeben ist jeweils der erste und letzte Prüfungstermin.

Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist eine frühzeitige Anmeldung (4 Wochen vor dem ersten Prüfungstermin) zur Prüfung!

Gisela Hillers Leiterin Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungswesen Telefon 04941 1797-33 g.hillers@hwk-aurich.de