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Der Meisterbrief – Mein Ziel!

Sie wollen eine Führungsposition in einem Handwerksunternehmen übernehmen? Sich vielleicht später einmal selbständig machen? Dann ist der Meisterbrief genau das Richtige für Sie. Die Investition in den Erwerb des Meisterbriefs lohnt sich auf jeden Fall. Er ist ein Ausweis für Qualität, der in der Bevölkerung nach wie vor ein hohes Ansehen besitzt, und verschafft Ihnen Wettbewerbsvorteile. Darüber hinaus erwerben Sie damit die Berechtigung, in einem zulassungspflichtigen Handwerk einen Betrieb selbständig zu führen und Lehrlinge auszubilden. Ganz nebenbei erwerben Sie mit dem Meistertitel auch die allgemeine Studienberechtigung für alle niedersächsischen Hochschulen.

Gründe für die Meisterausbildung:

  • Eine sehr gute Weiterqualifizierung für Gesellen/innen und Facharbeiter/innen.
  • Mit dem Meisterbrief ist der Aufstieg in die mittlere Führungsebene möglich.
  • Meister sind Experten und Vorbilder. Sie geben Wissen weiter, bilden aus, entwickeln neue Produkte und moderne Produktionsverfahren.
  • Der Abschluss ist gefragt und international anerkannt.

Der Weg nach oben

Durch das Aufstiegs-BAföG ist die finanzielle Förderung der Meisterprüfung noch attraktiver geworden – auch die Prüfungsgebühren werden anteilig gefördert.
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Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile

Teil I:  praktische Prüfung (Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch sowie Situationsaufgabe)
Teil II:  fachtheoretische Kenntnisse
Teil III: wirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Gisela Hillers Leiterin Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungswesen Telefon 04941 1797-33 g.hillers@hwk-aurich.de

Meisterausbildung in der Handwerkskammer

  • Elektrotechnikermeister
  • Feinwerkmechanikermeister
  • Friseurmeister
  • Installateur- und Heizungsbauermeister
  • Kraftfahrzeugtechnikermeister 
  • Maler- und Lackierermeister
  • Maurer- und Betonbauermeister
  • Metallbauermeister
  • Tischlermeister

In allen anderen Handwerken nehmen wir die Prüfungen in Teil III und Teil IV ab.

Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung wird gemäß § 49 der Handwerksordnung zugelassen:
„...wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungpflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, besitzt.“

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Das Zulassungsverfahren wird von dem Meisterprüfungsausschuss durchgeführt, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung fachlich und örtlich zuständig ist.

Befreiungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung auf Grund anderer Fortbildungsprüfungen sind gemäß § 46 Handwerksordnung möglich. Sofern Sie z.B. bereits eine Ausbildereignungsprüfung (ADA-Schein) abgelegt haben, können Sie von Teil IV der Meisterprüfung befreit werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer.
 

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Berufliche Aufstiegschancen mit dem Meisterbrief

Selbstständig – im eigenen Betrieb
Der Meisterbrief ist ein sicheres Fundament für Ihre Selbstständigkeit. Als Existenzgründer oder durch die Übernahme eines bestehenden Betriebes haben handwerkliche Meisterbetriebe eine wesentlich höhere Überlebensrate als Existenzgründungen in anderen Wirtschaftsbereichen. Ob Sie Ihr eigener Chef sind oder Verantwortung für Mitarbeiter und Ausbildung in einem Betrieb Ihrer Wahl übernehmen. Der Weg nach oben ist mit dem Meisterbrief offen: Neben der fachlichen Qualifikation verfügen Meisterinnen und Meister über eine gründliche Ausbildung in Unternehmensführung, Betriebswirtschaft und Arbeitspädagogik.

Weitere Möglichkeiten mit dem Meisterbrief:

  • Betriebsleiter in Handwerksunternehmen und Industriebetrieben.
  • Ausbilder in einem Bildungsinstitut wie z.B. Praxisausbilder in Berufsbildungszentren der Handwerkskammern.
  • Praxislehrer in Berufsbildenden Schulen.
  • Studium an Hochschule oder Fachhochschule in Niedersachsen.

     

Vorbereitungslehrgänge

Für die untenstehenden Meisterprüfungen bietet das BBZ der Handwerkskammer für Ostfriesland, in folgenden eintragungspflichtigen Berufen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung an:

Teil I und II: Fachtheorie und Fachpraxis

 LehrgangLehrgangsgebühren
1.Maurer- und Betonbauermeister6.950 Euro
2.Metallbauermeister8.500 Euro
3.Feinwerkmechanikermeister8.500 Euro
4.Installateur- und Heizungsbauermeister7.250 Euro
5.Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil l3.150 Euro
6.Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil ll4.200 Euro
7.Elektrotechnikermeister8.950 Euro
8.Tischlermeister7.950 Euro
9.Maler- und Lackierermeister7.950 Euro
10.Friseurmeister7.500 Euro
   

Uwe Redenius Telefon 04941 1797-88 u.redenius@hwk-aurich.de

Teil III und IV: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen

für alle Berufe von A bis Z (Augenoptiker bis Zweiradmechaniker).
Lehrgangsgebühren: 2.150 Euro

Kosten der Meisterprüfung

Die Kosten für die Prüfung der einzelnen Teilbereiche betragen sich wie folgt.

TeilbereicheKosten
Teil I

Praktische Prüfung
(+evtl. zusätzliche Kosten für Material)
390 Euro

Teil II
Fachtheoretische Prüfung360 Euro
Teil IIIBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung
250 Euro
Teil IVBerufs- und arbeitspädagogische Prüfung200 Euro


Gisela Hillers Leiterin Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungswesen Telefon 04941 1797-33 g.hillers@hwk-aurich.de

Prüfungstermine: Auf Anfrage

Gisela Hillers Leiterin Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungswesen Telefon 04941 1797-33 g.hillers@hwk-aurich.de

Schmuckversion des Meisterbriefes

Die Handwerkskammer für Ostfriesland bietet ihren Meistern an, ihre Urkunde in einer Schmuckversion zu erwerben. Es handelt sich um einen DIN A2 großen, eingerahmten Brief auf Elefantenhaut-Papier, der vom Präsidenten und Hauptgeschäftsführer unterzeichnet ist. Er wurde nach einem Meisterbrief der Handwerkskammer aus dem Jahr 1909 von der Künstlerin Yula Anders (Aurich) neu gestaltet. Alle wichtigen Angaben, wie Name, Gewerk und Prüfungsdatum sind vermerkt.

Der Schmuckbrief kann nicht nur von künftigen Meistern, sondern auch von allen Meistern, die in den zurückliegenden Jahren die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer für Ostfriesland bestanden haben, erworben werden. Die Kosten belaufen sich auf 270 Euro.

Ansprechpartnerin:

Elisabeth Voß Telefon 04941 1797-86 e.voss@hwk-aurich.de