
© Thomas Reimer/stock.adobe.com
Der Meisterbrief – Mein Ziel!
Der Meisterbrief gilt als Qualitätssiegel für Produkte und Leistungen aus dem Handwerk. Sie erhalten durch die Meisterausbildung bei uns alle notwendigen Kenntnisse, um ein Unternehmen fachlich, betriebswirtschaftlich und pädagogisch leiten zu können. Mit dem Meistertitel sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz, können sich selbständig ein Unternehmen aufbauen, aber auch in einem bestehenden Betrieb in leitender Funktion als Meister tätig sein.
Der Weg zum Meister
Durch das Aufstiegs-BAföG ist die finanzielle Förderung der Meisterprüfung noch attraktiver geworden - auch die Prüfungsgebühren werden anteilig gefördert. >> mehr
Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile
Teil I: praktische Prüfung (Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch sowie Situationsaufgabe)
Teil II: fachtheoretische Kenntnisse
Teil III: wirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Meisterausbildung in der Handwerkskammer
- Elektrotechnikermeister
- Feinwerkmechanikermeister
- Friseurmeister
- Installateur- und Heizungsbauermeister
- Kraftfahrzeugtechnikermeister
- Maler- und Lackierermeister
- Maurer- und Betonbauermeister
- Metallbauermeister
- Tischlermeister
In allen anderen Handwerken nehmen wir die Prüfungen in Teil III und Teil IV ab.
Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung
Zur Meisterprüfung wird gemäß § 49 der Handwerksordnung zugelassen:
"...wer eine Gesellenprüfung in dem Zulassungpflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, besitzt."

© Gerhard Seybert - fotolia.com
Das Zulassungsverfahren wird von dem Meisterprüfungsausschuss durchgeführt, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung fachlich und örtlich zuständig ist.
Befreiungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung auf Grund anderer Fortbildungsprüfungen sind gemäß § 46 Handwerksordnung möglich. Sofern Sie z.B. bereits eine Ausbildereignungsprüfung (ADA-Schein) abgelegt haben, können Sie von Teil IV der Meisterprüfung befreit werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Handwerkskammer."

© HWK
Der Meisterbrief - Der Weg nach oben
Die Meisterausbildung:
- Ist eine sehr gute Weiterqualifizierung für Gesellen und Facharbeiter
- Mit dem Meisterbrief ist der Aufstieg in die mittlere Führungsebene möglich
- Meister sind Experten und Vorbilder. Sie geben Wissen weiter, bilden aus, entwickeln neue Produkte und moderne Produktionsverfahren
- Der Abschluss ist gefragt und international anerkannt

Berufliche Aufstiegschancen mit dem Meisterbrief
Selbstständig – im eigenen Betrieb
Der Meisterbrief ist ein sicheres Fundament für Ihre Selbstständigkeit. Als Existenzgründer oder durch die Übernahme eines bestehenden Betriebes haben handwerkliche Meisterbetriebe eine wesentlich höhere Überlebensrate als Existenzgründungen in anderen Wirtschaftsbereichen. Ob Sie Ihr eigener Chef sind oder Verantwortung für Mitarbeiter und Ausbildung in einem Betrieb Ihrer Wahl übernehmen. Der Weg nach oben ist mit dem Meisterbrief offen: Neben der fachlichen Qualifikation verfügen Meister und Meisterinnen über eine gründliche Ausbildung in Unternehmensführung, Betriebswirtschaft und Arbeitspädagogik.
Weitere Möglichkeiten mit dem Meisterbrief:
- Betriebsleiter in Handwerksunternehmen und Industriebetrieben
- Ausbilder in einem Bildungsinstitut wie z.B. Praxisausbilder in Berufsbildungszentren der Handwerkskammern.
- Praxislehrer in Berufsbildenden Schulen
- Studium an Hochschule oder Fachhochschule in Niedersachsen
Schmuckversion des Meisterbriefes
Die Handwerkskammer für Ostfriesland bietet ihren Meistern an, ihre Urkunde in einer Schmuckversion zu erwerben. Es handelt sich um einen DIN A2 großen, eingerahmten Brief auf Elefantenhaut-Papier, der vom Präsidenten und Hauptgeschäftsführer unterzeichnet ist. Er wurde nach einem Meisterbrief der Handwerkskammer aus dem Jahr 1909 von der Künstlerin Yula Anders (Aurich) neu gestaltet. Alle wichtigen Angaben, wie Name, Gewerk und Prüfungsdatum sind vermerkt.

Der Schmuckbrief kann nicht nur von künftigen Meistern, sondern auch von allen Meistern, die in den zurückliegenden Jahren die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer für Ostfriesland bestanden haben, erworben werden. Die Kosten belaufen sich auf 250 Euro.

In Form eines Diamanten setzte Andreas Moor aus Emden sein Meisterstück um. ©HWK/W.Feldmann
Vorbereitungslehrgänge
Für die u.g. Meisterprüfungen bietet das BBZ der Handwerkskammer für Ostfriesland, in folgenden eintragungspflichtigen Berufen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung an.
Teil I und II: Fachtheorie und Fachpraxis
Lehrgang | Lehrgangsgebühren | |
1. |
Maurer- und Betonbauermeister | 6.350 Euro |
2. | Metallbauermeister | 7.250 Euro |
3. | Feinwerkmechanikermeister | 7.250 Euro |
4. | Installateur- und Heizungsbauermeister | 6.750 Euro |
5. | Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil l | 3.150 Euro |
6. | Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil ll | 3.650 Euro |
7. | Elektrotechnikermeister | 7.250 Euro |
8. | Tischlermeister | 6.950 Euro |
9. | Maler- und Lackierermeister | 6.250 Euro |
10. | Friseurmeister | 6.200 Euro |
Teil III und IV: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
für alle Berufe von A bis Z (Augenoptiker bis Zweiradmechaniker).
Lehrgangsgebühren: 2.150 Euro
Kosten der Meisterprüfung
Die Kosten für die Prüfung der einzelnen Teilbereiche betragen sich wie folgt.
Teilbereiche | Kosten | |
Teil I | Praktische Prüfung (+evtl. zusätzliche Kosten für Material) | 390 Euro |
Teil II | Fachtheoretische Prüfung | 360 Euro |
Teil III | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung | 250 Euro |
Teil IV | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung | 200 Euro |
Prüfungstermine
Ausbildereignungsprüfung: Monatlich (Termine auf Anfrage) | |
Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung Schriftlicher Prüfungsteil Unternehmensstrategie 25. Februar 2023 Schriftlicher Prüfungsteil Unternehmensführung 3. Juni 2023 Schriftlicher Prüfungsteil Personalmanagement 23. September 2023 Schriftlicher Prüfungsteil Unternehmensführung 13. Januar 2024 Schriftlicher Prüfungsteil Personalmanagement 6. April 2024 Präsentation/Fachgespräch auf Anfrage | |
Geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung Prüfungsteil I: auf Anfrage Prüfungsteil II: 11.11.2023 Fachgespräche: 24.02.2023 | |
Meisterprüfung Teil III 05.-06.12.2023 | |
Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk Auf Anfrage | |
Meisterprüfung im Feinwerkmechanikerhandwerk Auf Anfrage | |
Meisterprüfung im Metallbauerhandwerk Auf Anfrage | |
Meisterprüfung im Friseurhandwerk Auf Anfrage | |
Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk Auf Anfrage | |
Meisterprüfung im Tischlerhandwerk Teil II: 11.-12.07.2023 Teil I: MP-Projekt, Fachgespräch: 28.08.-20.09.2023 Situationsaufgabe: 21.09.2023 | |
Meisterprüfung im Elektrotechnikerhandwerk Auf Anfrage | |
Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk Teil II: auf Anfrage | |
Fortbildungsprüfung: Kfz-Servicetechniker Schriftliche Prüfung: 27.06.2023 Praktische Prüfung: 05.-12.09.2023 |
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Prüfungstermin.
Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist eine frühzeitige Anmeldung (4 Wochen vor dem ersten Prüfungstermin) zur Prüfung!