Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Zuschuss und Kredit
Zum 01. Mai 2023 wurde die Bundesförderung Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) überarbeitet. Die EEW-Richtlinien sind technologie- und branchenoffen. Sie zielen auf eine Verringerung des Endenergieverbrauchs, des Ressourcenverbrauchs und auf eine Reduzierung der CO2-Emmissionen ab. Damit soll ein weiterer Beitrag zum Erreichen des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2045 geleistet werden.

Bisher bestand die EEW-Förderung aus fünf Modulen (Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, MSR/Sensorik/Energiemanagement-Software, Optimierung von Anlagen und Prozessen und Transformationskonzepte), nun kam ein sechstes hinzu. Über die einzelnen Module können kleine, mittlere und große Unternehmen verschiedene Maßnahmen fördern lassen, die die Energieeffizienz im eigenen Unternehmen erhöhen.

Mit dem neuen Modul 6 „Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen" wird für diese Unternehmen zusätzlich ab sofort der Austausch bzw. die Umrüstung von Produktionsanlagen gefördert, die von fossilen auf elektrische bzw. Erneuerbare Energien umgestellt werden.

Neu: Modul 6 - Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Das neue Modul 6 richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro. Mindestens müssen 2.000 Euro investiert werden. Die Förderquote beträgt dabei 33 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 200.000 Euro.

Gefördert wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die bisher mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibende Neuanlagen - ohne ein spezielles Einsparkonzept. Förderfähig ist zudem eine entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

Besonderheit in 2023: Maßnahmen, deren Umsetzung bis zum 31. Dezember beantragt werden, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides, begonnen werden.

Weitere Informationen zum neuen Modul 6 finden Sie hier.

Ein Video zum Modul 6 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft finden Sie hier.

Zusätzlich: Anpassungen in den bekannten Modulen 1 bis 5:
Neben der Einführung des neuen Modul 6, wurden weitere Förderbedingungen für kleine Unternehmen verbessert. So wurde die Höhe der Zuschüsse in den anderen Modulen um 10 Prozent angehoben. Damit bewegen sich die Förderquoten nun zwischen 50 und 65 Prozent.

Zudem wurde der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro eingesparte Tonne CO2 und Jahr angehoben.

Weitere Informationen zu den Modulen finden Sie hier: