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Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ein „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher aufgespannt wird. Dabei wurde festgelegt, dass das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse aufgehen werden.

Was ist das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)?

Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

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