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Förderung: Wirtschaftshilfen für niedersächsische Unternehmen

Bis zum 31. Dezember 2023 können betroffene Betriebe die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedroht sind einen Antrag auf die Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023 stellen.

Selbstständige und Betriebe mit bis zu 1000 Mitarbeitenden die Ihren Sitz in Niedersachsen haben, können bis zum 31. Oktober 2023 einen Antrag auf eine Förderung von bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen, stellen.

Gefördert wird die Ausgabensteigerung der Gesamtausgaben für Energie von Januar bis Juni 2023 wenn die Summe den doppelten Betrag des Zeitraums Januar bis Juni 2022 um wenigsten 2.000€ übersteigt und ein negatives Betriebsergebnis vorliegt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie bei der NBank.