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Kassenführung: Auslaufen der Übergangsregelung zur elektronischen Meldeverpflichtung

Für sog. bargeldintensive Betriebe im Handwerk ist die ordnungsmäßige Kassenführung von großer Bedeutung. Die Einhaltung der Vielzahl von Anforderungen stellt dabei eine stetig wachsende Herausforderung für die Betriebe dar.

Im Rahmen des sog. Kassengesetzes wurde auch die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung i. V. m. § 1 Satz 1 Kassensicherungsverordnung (im Weiteren „Kassen“) zum 1. Januar 2020 eingeführt. Das elektronische Meldeverfahren für „Kassen“ steht seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung.

Für Handwerksbetriebe heißt das:

  • Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften „Kassen“ ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten.
  • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte „Kassen“ sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für die Mitteilung eine Ausfüllanleitung erstellt. Außerdem befindet sich auf der Homepage des BMF ein umfangreicher FAQ-Katalog Kassen.

Der Gesetzestext des § 146a Abs. 4 AO lässt auf den ersten Blick nicht erahnen, wie anspruchsvoll die Erfüllung der Mitteilungsverpflichtung für die Praxis ist. Die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Hilfen beantworten nur einen Teil der Fragen, die sich in der Praxis stellen.

Vor diesem Hintergrund bietet der ZDH eine Online-Veranstaltung zur umfassenden Information sowie als Unterstützung bei der Erfüllung der neuen Verpflichtung an. Diese findet statt am:

Freitag, 27. Juni 2025, in der Zeit von 9.30 – 12.30 Uhr

Die Teilnehmer erhalten wertvolle Informationen zu den folgenden Themen:

  • Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme
  • Wer meldet wann?
  • Art und Umfang der Meldung
  • Inhalte der Übermittlung
  • Weiterführende Hinweise

Alle Teilnehmenden erhalten eine detaillierte Ausfüllhilfe und ergänzende Informationen, um die für das Meldeverfahren benötigten Daten auf einfache Art und Weise zusammenstellen zu können.

Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 16. Juni 2025 ausschließlich unter dem folgenden Link an:

Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:
Sebastian Schulze-Bisping
Tel: 030 20619-296
schulzebisping@zdh.de