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Verlinkungspflicht auf Plattform für Streitbeilegung entfällt
Ab dem 20. Juli 2025 sind Webseitenbetreiber nicht mehr verpflichtet, auf die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zu verlinken.
Handwerksbetriebe, die Online-Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit Verbrauchern schließen, müssen nach bisher geltender EU-Verordnung (sog. ODR-Verordnung) auf der Unternehmenswebseite einen Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) angeben. Diese wird am 20. Juli 2025 aufgehoben und die OS-Plattform ab diesem Tag eingestellt. Es entfällt nicht nur die Pflicht zur Verlinkung, es ist auch erforderlich, diese von der Website zu entfernen. Ansonsten besteht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Bis zu diesem Tag (20. Juli 2025) muss die Verlinkung bestehen bleiben.
Die weiteren Informationspflichten gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind nicht von der Aufhebung betroffen und bestehen weiterhin. Sind bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen wegen in der Vergangenheit fehlender Verlinkung abgegeben worden, ist zu empfehlen, gegenüber dem Empfänger der Unterlassungserklärung schriftlich zu erklären, dass die Bindung an die Erklärung aufgrund der neuen Rechtslage ab 20. Juli 2025 entfällt und diese hilfsweise gekündigt wird. Anderenfalls wirkt die Unterlassungserklärung als freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber dem Empfänger auch nach Aufhebung der gesetzlichen Pflicht weiter.
Der ZDH hat alle Informationen hier bereitgestellt.