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Schlussleuchte nur bei Nebel

Innung des Kfz-Handwerks für Ostfriesland warnt vor Bußgeldern durch falsche Nutzung.

6. Dezember 2023

Ostfriesland. Jetzt erlebt man es wieder häufiger: Die falsche Nutzung der Nebelschlussleuchte. Deshalb weist die Innung des Kfz-Handwerks für Ostfriesland darauf hin, dass die Nebelschlussleuchte in Deutschland nur bei Sichtweiten unter 50 Metern angestellt werden darf – und zwar nur bei Nebel. „Also auch nicht bei Regen, denn das helle Licht würde die anderen Verkehrsteilnehmenden zu stark blenden“, betont Lothar Freese, Obermeister der Kfz-Innung. 

Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwende, müsse mit Bußgeldern ab 20 Euro rechnen. Dasselbe gelte für den Fall, wenn nach dem Durchfahren des Nebels die Leuchte nicht wieder ausgeschaltet werde. Es gebe aber keine Pflicht, die Nebelschlussleuchte einzuschalten. 

Eine einfache Hilfe, die Sichtweise außerorts einzuschätzen, seien die sogenannten Leitpfosten am Straßenrand. Sie stünden nämlich in einem Abstand von 50 Metern voneinander entfernt. Sehe man den nächsten Leitpfosten nicht mehr, dürfe die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Außerdem rät der Kfz-Experte, genauso viel Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. 

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