KI generiert: Eine Person in Schutzkleidung und Atemmaske untersucht eine kontaminierte Oberfläche in einem verwahrlosten Raum.

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur mit dem nötigen Know-how erfolgen: Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 schafft die Grundlage für (rechts-) sicheres Arbeiten.
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Asbest-Grundlehrgang im BBZ in Aurich

Das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer schult am 29. und 30. Juni praxisnah nach TRGS 519 Anlage 4C – für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit bei Arbeiten im Bestand.

18. Mai 2026

Ostfriesland. Auch wenn Asbest seit vielen Jahren verboten ist, steckt der Baustoff noch immer in vielen älteren Gebäuden. Gerade bei Sanierungen, Umbauten oder Reparaturen kann es dadurch schnell zu Kontakt mit asbesthaltigen Materialien kommen. Umso wichtiger ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu kennen – denn Asbestfasern sind unsichtbar und können schwere Erkrankungen auslösen. Das Berufsbildungszentrum (BBZ) der Handwerkskammer für Ostfriesland bietet deshalb vom 29. bis 30. Juni, jeweils in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, den Kurs „Kleiner Asbestschein für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ an. Ziel ist es, Betriebe beim sicheren Umgang mit möglichen Asbestbelastungen im Gebäudebestand zu unterstützen. Veranstaltungsort ist das BBZ der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2, in Aurich. Die Kursgebühr beträgt 549 Euro.

Der Kurs vermittelt den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C und damit das notwendige Wissen für fachgerechtes, sicheres und rechtssicheres Arbeiten bei Tätigkeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Für Betriebe bedeutet das: Sobald Arbeiten an asbesthaltigen Materialien anstehen, braucht es eine geeignete personelle, organisatorische und sicherheitstechnische Ausstattung – insbesondere eine sachkundige verantwortliche Person, die das erforderliche Wissen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben hat.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2024 und der damit verbundenen Anpassung der TRGS 519 haben sich die zulässigen Tätigkeiten sowie Anforderungen an bereits qualifizierte Personen verändert. Damit muss, wer über einen Sachkundenachweis nach früherer TRGS 519 verfügt, bis Anfang Dezember 2027 eine Auffrischungsschulung absolvieren und nachweisen – sonst erlischt die Geltungsdauer. Die Handwerkskammer empfiehlt Betrieben daher, vorhandene Qualifikationen zu prüfen und erforderliche Fortbildungen frühzeitig einzuplanen, um bei anstehenden Arbeiten im Gebäudebestand weiterhin rechtssicher aufgestellt zu sein.

Eine Anmeldung zum Lehrgang ist erforderlich und erfolgt online unter www.hwk-aurich.de/asbest. Bei Fragen steht Uwe Redenius telefonisch unter 04941 1797-88 oder per Mail an u.redenius@hwk-aurich.de zur Verfügung.

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