
Der neue Vorstand der Dachdecker-Innung (v.l.): Andreas Köhn, Klaus Bruns, Weert Kreienbrock, Dennis Cramer, Aiko Zwingmann, Thomas Dreesmann (Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund) und Lothar Heuermann.
© KH LeerWittmund
Innungen wählen Obermeister wieder
Die Dachdecker-Innung für Ostfriesland bestätigt Lothar Heuermann im Amt. Die Innung für Land- und Baumaschinentechnik für Ostfriesland bestätigt Jan-Ulfert Claassen in seinem Amt und wählt Dennis Cramer zum Stellvertreter.
8. Mai 2026
Leer/Wittmund. Jan-Ulfert Claassen ist auf der Jahreshauptversammlung der „Innung für Land- und Baumaschinentechnik für Ostfriesland“ im Landhaus Feyen in Mittegroßefehn zum Obermeister wiedergewählt worden.
Der neue Vorstand setzt sich zusammen aus: Jan-Ulfert Claassen (Obermeister), Arno Engels (stellvertretender Obermeister), Harm-Carl Kromminga (Lehrlingswart), Frank Daniels (Schriftführer), Frank Koopmans (Besitzer) und Joachim Gahl (Beisitzer).

Der neue Obermeister der Innung für Land- und Baumaschinentechnik: Jan-Ulfert Claassen aus Funnix (Wittmund).
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Lothar Heuermann ist auf der Jahreshauptversammlung der „Dachdecker-Innung für Ostfriesland“ im Hotel am Schloss in Aurich zum Obermeister wiedergewählt worden.
Neuer stellvertretender Obermeister ist Dennis Cramer. Mit großem Dank wurde Andreas Köhn verabschiedet, der das Amt des stellvertretenden Obermeisters über viele Jahre mit großem Engagement und Zuverlässigkeit ausgeübt hat.
Der neue Vorstand setzt sich zusammen aus: Lothar Heuermann (Obermeister), Dennis Cramer (stellvertretender Obermeister), Weert Kreienbrock (Lehrlingswart), Aiko Zwingmann (Schriftführer), Klaus Bruns (Beisitzer) und Andreas Köhn (Besitzer).
Information
Der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund sind 15 Innungen mit insgesamt 500 Betrieben angeschlossen – eine starke Gemeinschaft. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt sie die Interessenvertretung des regionalen Handwerks. Darüber hinaus betreut sie einzelne Betriebe und ist das Geschäftsführungs- und Service-Zentrum der Handwerksinnungen. Die gesetzliche Grundlage der Kreishandwerkerschaft ist die Handwerksordnung (HWO), ein Bundesgesetz.