GEG und BEG: Vergangenheit oder Zukunft?
Mittwoch, 19. November 2025, 18 - 20 Uhr

© annca/Pixabay
Die Energiepolitik in Deutschland befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Im Mittelpunkt stehen dabei Veränderungen der CO₂-Bepreisung, die fortlaufende Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ergänzend gewinnen dynamische Stromtarife und die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen zunehmend an Bedeutung. So sollen die Energieeffizienz im Gebäudesektor und der Anteil erneuerbarer Energien gesteigert werden, um Klimaziele konsequent zu verfolgen. Nicht nur für Handwerksbetriebe ergeben sich daraus neue Herausforderungen und Chancen.
Veranstaltungsort ist die Handwerkskammer für Ostfriesland, Gebäude A, Raum A.115 (Kammersaal), Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich
Referent ist Peter Kröger, Energieeffizienz-Experte und Nachhaltigkeitsberater (DGNB) vom Energieberatungsbüro Kröger GmbH & Co. KG
Das erwartet Sie bei der Veranstaltung:
- CO2-Bepreisung: Welche Berechnungen liegen der CO₂-Bepreisung im Gebäudesektor zugrunde? Für welche Energieträger und Gebäudetypen gilt die Abgabe konkret und welche Ausnahmen sind möglich? Wie wirken sich die aktuellen Regelungen auf die Kosten für Eigentümer und Mieter aus? Vorstellung eines Rechenbeispiels in der zukünftigen Praxis.
- Gebäudeernergiegesetz (GEG): Welche konkreten Änderungen bringt die Einbindung der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude (EPBD) 2024 in das Gebäudeenergiegesetz (GEG)? Was bedeutet die neue Kategorie „Gebäudetyp E“ und welche Zielsetzung verfolgt der Gesetzgeber damit?
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anhand praxisnaher Beispiele werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie scheinbar nicht förderfähige Projekte doch in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingebunden werden können. So entstehen neue Chancen für Bauherren und Betriebe.
- Dynamische Stromtarife: Was sind dynamische Stromtarife und in welchen Anwendungsfällen bieten sie Vorteile? Welche technischen Voraussetzungen müssen für eine Nutzung erfüllt werden? Wie ist die aktuelle Regelung zur PV-Pflicht in Niedersachsen gestaltet und unter welchen Bedingungen ist eine Befreiung von der Installationspflicht möglich?
Anmeldeschluss: 16. November 2025

Thomas Harms Technischer Berater Telefon 04941 1797-61 t.harms@hwk-aurich.de