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Ihr starker Partner

Die Handwerkskammer für Ostfriesland ist ein starker Partner für Sie, unsere rund 5.700 Mitgliedsunternehmen. Hinter unserer Arbeit steht die Grundidee der Selbstverwaltung der Wirtschaft, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Über die Kammern gibt der Staat dem Handwerk die Möglichkeit, seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung effizient zu regeln. Und das unter Mitwirkung aller im Handwerk Beschäftigten, denn unser oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliedervollversammlung. Sie setzt sich aus gewählten Betriebsinhabern und Arbeitnehmern zusammen, legt als demokratisches Herzstück unsere Zielrichtung fest und entscheidet über Wirtschaftsplan und Mitgliedsbeiträge, die zur Erfüllung unserer Aufgaben erhoben werden.

Doch wie profitieren Sie von Ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft? Sie sichert Ihnen zum einen eine wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit, zum anderen aber auch praktische Dienstleistungen, kostenfreie Beratungen und maßgeschneiderte Bildungsangebote. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir führender Anbieter von Fort- und Weiterbildungslehrgängen und Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Unternehmensführung und Ausbildung im Handwerk.

Einer unserer Schwerpunkte liegt dabei auf der Nachwuchswerbung: Mit Kampagnen und Aktionen möchten wir junge Menschen für eine Ausbildung im Handwerk begeistern, denn sie sind Ihre Fachkräfte von morgen.

Unsere Leistungen und unsere Kundenorientierung stellen wir durch unser Qualitätsmanagementsystem immer wieder neu auf den Prüfstand – damit Ihr Unternehmen für die Zukunft gut gerüstet ist.

Informationen zu unserem breiten Dienstleistungs- und Serviceangebot und zu unserem Leitbild finden Sie hier.

Informationen für unsere Mitglieder zum Handwerkskammerbeitrag

Die dazugehörigen Beitragsmaßstäbe (Beitragspflicht und Höhe der Beiträge) werden von der Vollversammlung der Handwerkskammer und der obersten Landesbehörde festgesetzt.

Der Handwerkskammerbeitrag dient dazu, die Kosten zu decken, die durch die Tätigkeiten der Handwerkskammer entstehen und nicht anderweitig durch Gebühren oder andere Einnahmen gedeckt werden können. 

Der Grundbeitrag ist von jedem Mitgliedsbetrieb zu entrichten. Ausgenommen sind Existenzgründer für das Jahr der Anmeldung sofern der Gewinn aus Gewerbebetrieb/Gewerbeertrag 25.000 € nicht übersteigt. Die Staffelung erfolgt über den Gewinn aus Gewerbebetrieb/Gewerbeertrag. Kapitalgesellschaften und Personalgesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin eine juristische Person ist, zahlen einen erhöhten Grundbeitrag.

0,85 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb/Gewerbeertrag werden als Zusatzbeitrag berechnet. Bemessungsgrundlage ist jeweils der Gewinn/Gewerbeertrag, der 3 Jahre zuvor erwirtschaftet wurde.

Sollten die im Beitragsbescheid zugrundeliegenden Bemessungsgrundlagen inzwischen neu festgesetzt oder geändert worden sein, bitten wir Sie, uns zu benachrichtigen. Sie erhalten dann einen berichtigten Beitragsbescheid.

Eine Nachveranlagung wird durch neue oder geänderte Steuerdaten ausgelöst.

Die Beitragsforderung wird fällig innerhalb eines Monats ab Datum des Bescheides.

Der Beitragsmaßstab für das jeweilige Wirtschaftsjahr wird von der Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossen und vom zuständigen Ministerium genehmigt.

Ruhende Betriebe gibt es im Sinne der Handwerksordnung nicht. Die Beiträge müssen in voller Höhe entrichtet werden.

Für die Löschung in der Handwerksrolle bzw. in unserem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke/handwerksähnlichen Gewerbe benötigen wir eine Kopie der Gewebeabmeldung sowie die bei der Eintragung erstellte Handwerkskarte/Gewerbekarte im Original zurück. Gerne können Sie für die Beantragung der Löschung auch unser Formular auf der Homepage nutzen.

Sollten Fragen zum Beitragsbescheid bestehen bzw. dem Bescheid offensichtliche Unrichtigkeiten zugrunde liegen, wenden Sie sich bitte innerhalb der Klagefrist an die Handwerkskammer. Gegebenenfalls kann durch die Sachverhaltsaufklärung ein geänderter Beitragsbescheid erlassen werden, so dass die Notwendigkeit einer Klage – die mit Kosten für Sie verbunden ist – vermieden werden kann. Die Frist der Klageerhebung wird durch die formlose Sachverhaltsaufklärung allerdings nicht beeinflusst.

Gerne nehmen wir Ihre Einwände auch per E-Mail entgegen. Die E-Mail-Adresse entnehmen Sie bitte dem aktuellen Beitragsbescheid.

Die Wirtschaftssatzungen und Beitragsordnung finden Sie unter folgendem Link!