Das Handwerk setzt sich für eine bessere Mobilität von Auszubildenden ein.
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Mobilität von Auszubildenden fördern
Landesausschuss für berufliche Bildung (LABB) empfiehlt Landesregierung flächendeckende Einführung eines Azubi-Tickets.
Ostfriesland. Das Handwerk sowie die Duale Ausbildung im Handwerk sind ein Anker für die niedersächsische Wirtschaft. Das zeigt sich auch seit Beginn der Corona-Pandemie in vielen Lebensbereichen eindrucksvoll. Doch um den Reiz der Dualen Ausbildung zu steigern, muss auch eine ausreichende Mobilität der Lehrlinge während ihrer Ausbildungszeit gewährleistet sein. Der Landesausschuss für berufliche Bildung (LABB) als Beratungsgremium der Landesregierung, in dem die Wirtschafts- und Sozialpartner vertreten sind, hat der niedersächsischen Landesregierung deshalb empfohlen, diesen Punkt kurzfristig auf die Agenda zu nehmen und umzusetzen. Er hat eine einvernehmliche Empfehlung an das Land zur Einführung eines Azubi-Tickets formuliert. Diese beinhaltet ein Azubi-Ticket zu 365 Euro im Jahr – sprich 1 Euro pro Tag für Auszubildende in der Dualen Ausbildung.
„Ein solches Angebot wird in anderen, angrenzenden Bundesländern bereits umgesetzt und gut angenommen. Wer Mobilität von Auszubildenden fördert, steigert die Attraktivität der Dualen Ausbildung“, erklärt Jörg Frerichs, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostfriesland. Die Erreichbarkeit der für sie relevanten Bildungsstätten und auch aller anderen Orte überall in ganz Niedersachsen – ohne Einschränkungen – sei für viele junge Menschen ein wichtiger Punkt.
Dieses ist grundsätzlich durch eine landesseitige Übernahme von Beförderungskosten in zwei Strängen möglich: Zur Stärkung der (Gesamt)-Mobilität wird daher durch den LABB empfohlen, ein Angebot des bestehenden ÖPNV in Form eines durch das Land zumindest in Teilen bezuschussten Angebotes über das 365-Euro-Azubi-Ticket einzuführen. Allerdings ist in den Regionen des ländlichen Raums, in denen kein ÖPNV hinreichend gewährleistet ist, eine ausreichende Kompensation für die Entstehung von Fahrtkosten zu den Ausbildungsorten aus Landesmitteln zu berücksichtigen. Dies gilt es etwa bei Einsatz eines Pkw oder anderer Verkehrsmittel zu berücksichtigen.
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