Das Gebäude-Energie-Gesetz stellt Bauherren, Eigentümer und das Handwerk vor neue Herausforderungen.©HWK/J. Stöppel
Neue Bedingungen für Handwerker und Verbraucher
Referent Peter Kröger informierte in der Handwerkskammer zum neuen Gebäude-Energie-Gesetz.
Ostfriesland. Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) soll Ende des Jahres vom neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) abgelöst werden. Mit dem GEG setzt die Bundesregierung die geforderte EU Gebäuderichtlinie von 2018 um. Darin werden neue Anforderungen im Bereich der Wärmeversorgung und der Bauhülle definiert. Was das zukünftig für Bauherren, Eigentümer und das Handwerk bedeutet, dazu informierte die Handwerkskammer für Ostfriesland gemeinsam mit dem Energieberatungsbüro Kröger aus Rechtsupweg, in Aurich.
Ein Baustein davon ist das neue Klimaschutzprogramm 2030; welches das Bundeskabinett im Oktober 2019 beschlossen hat. Als Einstieg nutzte Referent Peter Kröger eine Zusammenfassung über die aktuelle Klimasituation. Baumsterben, Dürreprobleme und Überflutungen seien schon Realität. Darüber hinaus herrsche in bestimmten Regionen bereits Ressourcenknappheit. „Die Zahl der Klimaflüchtlinge wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen“, so der Energieberater. Auf diese Anzeichen reagiere die Politik mit dem Klimaschutzgesetz: Es sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise zu mindern. Die Werte sollen bis zum Zieljahr 2030 um mindestens 55 Prozent reduziert werden. „Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität. Das ist klar im Gesetz verankert“, erklärte Kröger.
Das macht sich auch im Handwerk bemerkbar. Der unter anderem von der Regierung angestrebte klimaneutrale Gebäudebestand erfordert beispielsweise das Einsetzen von effizienteren Heizungssystemen. „Zukünftig wird das Verbrennen von fossilen Brennstoffen zur Raumheizung nur noch unter erschwerten Bedingungen erlaubt sein“, machte er deutlich. Bedeutet konkret: Ölheizungen, die vor 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen schon jetzt nicht mehr betrieben werden. Ab dem Jahr 2026 gilt dann ein generelles Einbauverbot. Im Bereich Neubau wird darüber hinaus eine sogenannte Erfüllungserklärung hinzukommen. Diese wird von einem Sachverständigen ausgefüllt und muss der zuständigen Behörde nach Fertigstellung vom Bauherren oder Eigentümer vorgelegt werden. „Es ist ein Nachweis, dass die Vorschriften des GEG eingehalten worden sind“, berichtete Kröger den rund 60 Teilnehmern.
Im Bestand und im Neubau gibt es somit für Handwerker und Verbraucher einiges zu beachten. Aktuell ist noch nicht abzusehen, wann das GEG in Kraft tritt. Da jedoch viele Investitionen durch verschiedene Fördermaßnahmen unterstützt und refinanziert werden können, ist es ratsam, sich zeitnah mit den neuen Auflagen vertraut zu machen. „Aufgabe des Handwerkers ist es, seine Kunden auf die Fördermöglichkeiten hinzuweisen und dementsprechend zu beraten“, betonte Energieberater Peter Kröger abschließend.
Die nächste kostenfreie Veranstaltung findet am Donnerstag, 19. März, um 17 Uhr in der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2, in Aurich, statt. Anmeldungen nimmt Laura Wienekamp unter der Telefonnummer 04941 1797-28 oder per E-Mail l.wienekamp@hwk-aurich.de bis zum 16. März entgegen.
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