Mit dem CE-Zeichen zeigt der Hersteller, dass sein Produkt die Mindestanforderungen der EU-Richtlinien erfüllt.
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Auf der sicheren Seite

Bei der CE-Kennzeichnung den Durchblick behalten. Handwerkskammer und IHK bieten kostenfreien Online-Unternehmersprechtag an.

Ostfriesland. Die Handwerkskammer für Ostfriesland lädt am Donnerstag, 18. November, Mitgliedsunternehmen zu einem kostenfreien Unternehmersprechtag zum Thema „CE-Kennzeichnung“ ein. Die Beratung erfolgt online und nach Terminvereinbarung. Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK).

In vertraulichen Einzelgesprächen von etwa 45 Minuten beantworten die Experten der Handwerkskammer, der IHK und des Ingenieurbüros CE-CON aus Bremen Fragen zur Herstellung, zum Import oder auch zum Umbau von Produkten oder Maschinen in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung.

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die Mindestsicherheits- und Gesundheitsanforderungen geltender EU-Richtlinien erfüllt. Für die Kennzeichnung ist unter anderem eine Risikobeurteilung erforderlich. Betroffen sind zum Beispiel Maschinen, Elektrogeräte oder Spielzeuge.

Ab dem 1. Januar 2022 wird das UKCA-Zeichen für Großbritannien die Konformitätsbewertungskennzeichnung für die meisten Waren sein, die derzeit der CE-Kennzeichnung unterliegen. Fragen, die diese Veränderung betreffen, können ebenfalls Bestandteil der Beratung sein.

Anmeldungen sind online unter www.hwk-aurich.de/ce möglich.

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